Allgemeine Geschäftsbedingungen der Jota Projekte GmbH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle rechtlichen Beziehungen der Jota Projekte GmbH, Insterburger Str. 5, 28207 Bremen (im Folgenden "Jota Projekte GmbH" oder „wir“) gegenüber ihrer Kunden der Website https://www.verkehrswertgutachten24.de (im Folgenden „VWG“). Sie gelten, außer der Kunde ist Verbraucher, in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge mit demselben Kunden, ohne dass die Jota Projekte GmbH im Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss; über Änderungen dieser AGB wird die Jota Projekte GmbH den Kunden in diesem Fall unverzüglich informieren.
Abweichende Vorschriften der Kunden gelten nicht, es sei denn, die Jota Projekte GmbH hat diesen schriftlich zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden den Vertrag mit ihm vorbehaltlos ausführen. Im Einzelfall mit dem Kunden getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben stets Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung der Jota Projekte GmbH maßgebend. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden gegenüber uns abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mahnungen, Erklärung von Rücktritt), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
Erfüllungsgehilfen und Vertreter der Jota Projekte GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen. Soweit sie dennoch mündliche Zusatzvereinbarungen treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen, bedürfen diese zu ihrer Wirksamkeit stets unserer schriftlichen Bestätigung.
Für den Erfüllungsort und den Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie für sämtliche sich zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen ihnen geschlossenen Verträgen ist der Sitz der Jota Projekte GmbH in Bremen maßgeblich, soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Jota Projekte GmbH ist auch berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen.
Die Vertragssprache ist Deutsch.
Kunden, die Verbraucher sind, haben die Möglichkeit, eine alternative Streitbeilegung zu nutzen. Der folgende Link der EU-Kommission (auch OS-Plattform genannt) enthält Informationen über die Online-Streitschlichtung und dient als zentrale Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten, die aus online abgeschlossenen Verträgen erwachsen: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Kontaktadresse: info@verkehrswertgutachten24.de
Telefonnummer: 0421 6485 6485
Die Präsentation der Produkte und Leistungen auf der Website https://www.verkehrswertgutachten24.de oder in Werbemitteln der Jota Projekte GmbH stellen kein rechtlich bindendes Vertragsangebot unsererseits dar, sondern ist nur eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, Leistungen zu bestellen (invitatio ad offerendum).
Ein Kunde hat die Möglichkeit, uns bezüglich der angebotenen Dienstleistungen telefonisch, per Fax, Brief sowie per E-Mail oder über das auf der Webseite https://www.verkehrswertgutachten24.de hinterlegte Kontaktformular zu kontaktieren. Soweit wir einem Kunden ein schriftliches Angebot unterbreiten und soweit nichts anderes vereinbart ist, halten wir uns an das Angebot für die Zeit von 2 Wochen nach Abgabe an das Angebot gebunden. Im Einzelfall kann auch eine längere Bindungszeit vereinbart werden. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde unser Angebot innerhalb der vorgesehenen Frist annimmt. Der Eingang des Auftrags wird dem Kunden per E-Mail bestätigt. Mit dieser Mitteilung über den Vertragsschluss erhält der Kunde den Vertragstext, diese AGB sowie die Widerrufsbelehrung und Datenschutzinformation.
Der Vertragstext wird von uns nach dem Vertragsschluss gespeichert, ist aber nicht öffentlich zugänglich.
Kunden, die Verbraucher sind, steht ein Widerrufsrecht zu. Das Widerrufsrecht erlischt gem. § 356 Abs. 5 BGB, wenn ein Kunde ausdrücklich zugestimmt hat, dass die Jota Projekte GmbH mit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen soll und er seine Kenntnis hiervon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrages sein Widerrufsrecht verliert.
Die Jota Projekte GmbH hat Anspruch auf Zahlung einer Vergütung. Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise. Diese werden vor Vertragsschluss festgelegt und dem Kunden bekannt gegeben, entweder feste Fixpreise oder Abrechnung nach festen Stundensätzen. Die Stundensätze ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste. Sofern der Kunde ein Verbraucher ist, enthalten die angegebenen Preise die Umsatzsteuer. Die Jota Projekte GmbH stellt dem Kunden stets eine Rechnung aus, die ihm ausgehändigt wird oder in Textform zugeht.
Die Erbringung der beauftragten Leistungen durch die Jota Projekte GmbH erfolgt nach Vorkasse und nach Wahl des Kunden per Überweisung, Zahlung per PayPal oder Kreditkarte. Rechnungen sind sofort fällig und innerhalb von 8 Tagen zu zahlen. Im Falle von Überweisungen aus dem Ausland trägt stets der Kunde die anfallenden Bankspesen.
Sofern nicht individuell abweichend vereinbart, ersetzt der Kunde der Jota Projekte GmbH gegen Nachweis die jeweils erforderlichen und tatsächlich angefallenen Auslagen. Hierzu zählen auch die zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung angefallenen Reisekosten. Diese werden wie folgt weiterberechnet: Fahrtkosten auf der Grundlage von 0,40 Euro pro gefahrenem Kilometer, Bahnkosten 1. Klasse, Flugkosten (Economy Class) zum nächstgelegenen Zielort, Leihwagen mittlerer Preiskategorie.
Gerät ein Kunde, der Unternehmer ist, in Zahlungsverzug, so stehen der Jota Projekte GmbH Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu. Der Kunde ist zudem gem. § 288 Abs. 5 BGB verpflichtet, uns Mahnspesen in Höhe von pauschal 40,00 Euro zu erstatten; diese werden auf etwaige Kosten der Rechtsverfolgung angerechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Im Falle des Verzugs ist die Jota Projekte GmbH nicht zur Erbringung weiterer Vorleistungen verpflichtet.
Kommt ein Kunde, der Verbraucher ist, mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so kann die Jota Projekte GmbH Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen.
Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf die Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Jota Projekte GmbH anerkannt ist.
Der Auftrag wird entsprechend den für einen zertifizierten bzw. öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gültigen Grundsätzen unabhängig, unparteiisch, gewissenhaft, weisungsfrei und persönlich ausgeführt. Die Jota Projekte GmbH ist berechtigt, Erfüllungsgehilfen oder Dritte zur Durchführung der Aufträge einzusetzen, Vertragspartner des Kunden bleibt in jedem Fall die Jota Projekte GmbH.
Nach Erledigung des Auftrags und Zahlung der vereinbarten Vergütung werden die vom Kunden zur Durchführung des Gutachtenauftrags überlassenen Unterlagen wieder zurückgegeben. Wir sind jedoch berechtigt, hiervon Kopien für unsere Unterlagen anzufertigen.
Auf Anfrage erteilt die Jota Projekte GmbH dem Kunden jederzeit Auskunft über den Stand der Arbeiten, über die entstandenen oder zu erwartenden Aufwendungen und über den voraussichtlichen Fertigstellungstermin.
Die Jota Projekte GmbH hat den Auftrag unter Berücksichtigung des aktuellen Standes von Wissenschaft, Technik und Erfahrung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Sachverständigen zu erledigen. In dem Umfang der mit dem Kunden getroffenen Leistungsvereinbarung sind die tatsächlichen Grundlagen seiner fachlichen Beurteilung sorgfältig zu ermitteln und die Ergebnisse nachvollziehbar zu begründen.
Ist zur sachgemäßen Erledigung des Auftrags die Hinzuziehung weiterer Sachverständiger oder Sonderfachleute erforderlich, muss die Jota Projekte GmbH dazu die vorherige Einwilligung des Kunden einholen.
Für die Ortsbesichtigung vereinbaren die Parteien einen Termin. Kann der Kunde diesen Termin nicht wahrnehmen, soll er ihn spätestens 24 Stunden vorher telefonisch oder per E-Mail absagen. Im Falle einer späteren Absage hat die Jota Projekte GmbH Anspruch auf Ersatz der entstandenen Kosten in Höhe von EUR 249 inkl. MwSt. Dem Kunden bleibt ausdrücklich vorbehalten, nachzuweisen, dass der Jota Projekte GmbH kein Schaden oder ein deutlich geringerer entstanden ist.
Höhere Gewalt und Ereignisse, die uns ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Leistung zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu erbringen, berechtigen uns, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als drei Monaten, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
Der Kunde verpflichtet sich, uns die zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Unterlagen mitzuteilen, insbesondere die ihm bekannten, nicht eingetragenen Lasten und Rechte (z.B. begünstigende Rechte, Denkmalschutz, Wohnungs- und Mietbindungen, Überbauten, beitrags- und abgabenrechtliche Verpflichtungen sowie Bodenverunreinigungen). Dazu zählen auch Ausgleichsbeträge aufgrund des BauGB, Bundesbodenschutzgesetzes oder Ortssatzungen, die als öffentliche Last auf dem Grundstück lasten. Der Kunde stellt der Jota Projekte GmbH die zugrunde liegenden Unterlagen, Verträge usw. zur Verfügung.
Die Jota Projekte GmbH geht bei der Immobilienbewertung – sofern bei der Besichtigung nicht etwas anderes offensichtlich erkennbar ist – davon aus, dass die zuvor genannten Besonderheiten des Grundstücks nicht bestehen, sofern sie nicht vom Kunden mitgeteilt werden. Weiter wird angenommen, dass die vorhandenen Baulichkeiten gemäß den vorgelegten Plänen genehmigt wurden und dass die Wertermittlung die Rechtmäßigkeit der vorhandenen baulichen Anlagen und Nutzungen unterstellt. Vorbehaltlich einer abweichenden Angabe des Kunden wird ferner angenommen, dass es sich bei dem Bewertungsobjekt nicht um ein mit öffentlicher Förderung errichtetes oder erweitertes Gebäude handelt.
Vom Kunden nicht mitgeteilte und nicht offensichtliche Baumängel und Bauschäden bleiben bei der Wertermittlung unberücksichtigt. Hinsichtlich dieser Umstände werden keine weiteren Nachforschungen und Untersuchungen angestellt.
Der Kunde verpflichtet sich, die von der Jota Projekte GmbH erbrachten Leistungen weder zum Abruf noch zur Verbreitung von Inhalten zu verwenden, die rechtswidrige Handlungen darstellen könnten. Er hat jeglichen Eindruck im Rechts- und Geschäftsverkehr zu vermeiden, dass von ihm zu verantwortende Inhalte der Jota Projekte GmbH zugerechnet werden könnten.
Falls der Kunde seinen erforderlichen Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht rechtzeitig vornimmt, wird die Jota Projekte GmbH ihn per E-Mail hierauf hinweisen. Erfolgt die erforderliche Mitwirkungshandlung des Kunden dennoch nicht oder nicht rechtzeitig, ist die Jota Projekte GmbH nicht verantwortlich für die Nichtausführung oder Einschränkung der geschuldeten Leistungen, es sei denn, die Nichtvornahme der Mitwirkungshandlungen durch den Kunden war nicht ursächlich für die Einschränkungen.
Nimmt der Kunde die geschuldeten Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht rechtzeitig vor und entstehen hierdurch für die Jota Projekte GmbH Mehrkosten bei der Durchführung der vertraglich geschuldeten Leistungen, wird die Jota Projekte GmbH den Kunden hierauf in Textform hinweisen und den Mehraufwand in Rechnung stellen.
Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Jota Projekte GmbH anerkannt ist.
Beide Vertragspartner verpflichten sich, über die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsvorgänge auch über die Beendigung der Zusammenarbeit hinaus strengstes Stillschweigen zu bewahren. Die Jota Projekte GmbH hat ihre Mitarbeiter und Subunternehmer entsprechend zu verpflichten.
Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet die Jota Projekte GmbH unbeschränkt, soweit die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die Jota Projekte GmbH haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut). Dies gilt jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet die Jota Projekte GmbH nicht, insbesondere nicht für mittelbare Schäden.
Die Haftungsbeschränkungen dieses Absatzes gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ist die Haftung der Jota Projekte GmbH ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung der Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Sämtliche Schadenersatzansprüche im kaufmännischen Rechtsverkehr gegen die Jota Projekte GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens ein Jahr nach Erbringung der Leistungen durch die Jota Projekte GmbH gegenüber dem Kunden, im Falle der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen. Die Regelungen dieses Absatzes gelten nicht – und es gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen – im Falle einer Haftung für Vorsatz und in den zuvor genannten Fällen. Etwaige kürzere gesetzliche Verjährungsfristen haben Vorrang.
Ist der Kunde ein Verbraucher, gelten für die Verjährung eines Anspruchs des Kunden gegen die Jota Projekte GmbH die gesetzlichen Bestimmungen.
Die Jota Projekte GmbH erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung und der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Die Jota Projekte GmbH behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Kunden per E-Mail spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht ein Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Die Jota Projekte GmbH wird den Kunden in der E-Mail, die die geänderten AGB enthält, auf die Bedeutung dieser Frist gesondert hinweisen.